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May 27, 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Vorgeschlagene Genehmigung für die Kläranlage Sitka in Alaska

Kommentare zum Genehmigungsentwurf der EPA und zur vorläufigen Entscheidung gemäß 301(h).und Anträge auf eine öffentliche Anhörung sollten per E-Mail an Jenny Wu ([email protected]) gerichtet werden.

Wenn Sie keine Kommentare per E-Mail einreichen können, rufen Sie bitte Jenny Wu unter 206-553-6328 an.

Anträge auf eine öffentliche Anhörung müssen die Art der angesprochenen Themen sowie den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Antragstellers enthalten.

Kommentare müssen innerhalb der Kommentarfrist eingehen, um bei der endgültigen Entscheidung über den Antrag berücksichtigt zu werden.

Alle Kommentare sollten den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Kommentators sowie eine kurze Erläuterung der Grundlage des Kommentars und der relevanten Fakten, auf denen er basiert, enthalten.

Kommentare zum Entwurf der 401(h)-Zertifizierung von ADECsollten per E-Mail an Marie Klingman ([email protected]) eingereicht werden.

Kontakt:Bei Fragen zum Genehmigungsentwurf oder dieser öffentlichen Bekanntmachung wenden Sie sich an Jenny Wu ([email protected]), 206-553-6328.

Die EPA schlägt vor, der Kläranlage der Stadt und des Bezirks Sitka in Alaska eine Genehmigung für das National Pollutant Discharge Elimination System (NPDES) zu erteilen.

Die Stadt und der Bezirk Sitka besitzen und betreiben die Abwasseraufbereitungsanlage, eine öffentliche Kläranlage, die die Bevölkerung von Sitka, Alaska, versorgt. Die Kläranlage leitet primär behandeltes Abwasser im Rahmen einer gemäß Abschnitt 301(h) geänderten NPDES-Genehmigung in den Sitka Sound ein.

Die EPA behält die Zuständigkeit für gemäß Abschnitt 301(h) des Clean Water Act geänderte Genehmigungen im Bundesstaat Alaska, da dieser Teil des NPDES-Programms nicht an den Bundesstaat delegiert werden darf.

Die Stadt und der Bezirk Sitka haben eine Erneuerung der Abweichung der Abwasseraufbereitungsanlage gemäß Abschnitt 301(h) des Clean Water Act von den Sekundärbehandlungsanforderungen gemäß Abschnitt 301(b)(1)(B) des Clean Water Act beantragt. und Neuausstellung seiner 301(h)-modifizierten NPDES-Genehmigung.

Abwasseraufbereitungsanlage der Stadt und des Bezirks Sitka100 Alice Loop RoadSitka, Alaska 99835

Genehmigungsnummer: AK0021474

Der Regionalverwalter der EPA-Region 10 hat vorläufig beschlossen, die Abweichung der Abwasseraufbereitungsanlage Sitka von den Sekundärbehandlungsanforderungen gemäß den Bedingungen, Bedingungen und Einschränkungen des Entwurfs der 301(h)-modifizierten NPDES-Genehmigung zu erneuern. Eine vorläufige Entscheidung gemäß 301(h) steht zur Überprüfung und Kommentierung zur Verfügung (siehe zugehörige Dokumente unten).

Das Büro der EPA für Region 10 hat vorläufig beschlossen, der Stadt und dem Bezirk Sitka eine gemäß 301(h) geänderte Einleitungsgenehmigung zu erteilen.

Gemäß Abschnitt 401(a)(1) des Clean Water Act darf die EPA keine Genehmigung erteilen, bis der Bundesstaat Alaska über sein Ministerium für Umweltschutz eine Zertifizierung gemäß diesem Abschnitt gewährt oder darauf verzichtet.

Das Alaska Department of Environmental Conservation (ADEC) nimmt öffentliche Kommentare zum Antrag der EPA auf eine Zertifizierung gemäß Clean Water Act Section 401 und zur von ADEC vorgeschlagenen 401-Zertifizierung für die Genehmigung der Kläranlage in Sitka entgegen.

Für technische Fragen zum ADEC-Zertifizierungsentwurf 401, kontaktieren Sie Marie Klingman ([email protected]), 907-451-2101.

Kopien des Genehmigungsentwurfs, der vorläufigen Entscheidung 301(h) und anderer unterstützender Dokumente sind unten verfügbar:

Eine Kopie der aktuellen Genehmigung ist ebenfalls verfügbar. Weitere Informationen, einschließlich des Antrags und aller vom Antragsteller eingereichten Daten, aller im Faktenblatt genannten Dokumente und anderer Belege, können bei Jenny Wu ([email protected]), 206-553-6328, angefordert werden.

Wenn Sie eine angemessene Vorkehrung für eine Behinderung benötigen, rufen Sie bitte Audrey Washington unter 206-553-0523 (Stimme) an. Bitte informieren Sie uns eine Woche im Voraus über Sonderwünsche, die nicht mit laufenden Programmen und Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.

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