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Nachricht

Nov 13, 2023

Lagerung und physikalische Behandlung gefährlicher Metallschredderrückstände: RPS 274

Die Durchsetzungsposition der Umweltbehörde dazu, wann Sie gefährliche Metallschredderrückstände ohne die korrekten Abfallcodes in Ihrer Genehmigung lagern und physisch behandeln dürfen.

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Diese behördliche Stellungnahme (RPS) ändert nichts an Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, eine Umweltgenehmigung zu haben, wenn Sie Metallschredderrückstände, bei denen es sich um gefährliche Abfälle handelt, lagern oder physisch behandeln.

Allerdings ergreift die Umweltbehörde normalerweise keine Durchsetzungsmaßnahmen, wenn Sie gefährliche Metallschredderrückstände mit einer Genehmigung lagern oder physisch behandeln, die nicht die richtigen Abfallcodes enthält, wenn Sie die Anforderungen in diesem RPS erfüllen.

Auf sonstige gesetzliche Anforderungen findet diese Vollstreckungsstellung keine Anwendung.

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